Kurzbeschreibung

Eine der drei Kernaufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) ist seine Rolle als Kontaktstelle für die Entgegennahme und Betreuung von Anträgen / Anzeigen des Dienstleistungserbringers (DL-Erbringers). Die Konzentration bestimmter Aufgaben bzw. Kompetenzen an einer Stelle hat Auswirkungen auf die betroffenen Verwaltungsverfahren. Rechtliche Grundlage ist Art. 6 der EU-DL-RL: "(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Dienstleistungserbringer folgende Verfahren und Formalitäten über einheitliche Ansprechpartner abwickeln können:"

Hieraus folgt als Verpflichtung für die EU-Mitgliedstaaten unter Anderen:

"a) alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme ihrer Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, insbesondere Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen;

b) die Beantragung der für die Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen.!"

Diese Vorgaben bestimmen welche Aufgaben die EA durchführen muss ("Ob"). Aus dem Kontext zu Art. 8 EU-DL-RL ergibt sich, in welcher Art und Weise die Verfahrensabwicklung durchzuführen ist ("Wie"):

"(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch über den betreffenden EA oder bei der betreffenden zuständigen Behörde abgewickelt werden können."

Sicherzustellen ist der Weg der Fernkommunikation und der elektronische Weg. Daraus folgt für die praktische Umsetzung,

In der qualitativen Dimension sind folgende Verfahren und Formalitäten erfasst: Es muss die Möglichkeit zum Erhalt von: und zur: über den EA bestehen. Umfasst sind sämtliche Verwaltungsschritte bis hin zur Beendigung des Prozesses. Dabei soll dem DL-Erbringer aus seiner Sicht nur eine einzige Stelle gegenüberstehen.