Kurzbeschreibung
Eine der drei Kernaufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) ist seine Rolle als Kontaktstelle für die Entgegennahme und Betreuung von Anträgen / Anzeigen des Dienstleistungserbringers (DL-Erbringers). Die Konzentration bestimmter Aufgaben bzw. Kompetenzen an einer Stelle hat Auswirkungen auf die betroffenen Verwaltungsverfahren.
Rechtliche Grundlage ist Art. 6 der EU-DL-RL:
"(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Dienstleistungserbringer folgende Verfahren und Formalitäten über einheitliche Ansprechpartner abwickeln können:"
Hieraus folgt als Verpflichtung für die EU-Mitgliedstaaten unter Anderen:
- die Einrichtung einer Stelle des EA
- die lückenlose Erfassung der in Art. 2 (2) EU-DL-RL genannten Dienstleistungen.
b) die Beantragung der für die Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen.!"
Diese Vorgaben bestimmen welche Aufgaben die EA durchführen muss ("Ob"). Aus dem Kontext zu Art. 8 EU-DL-RL ergibt sich, in welcher Art und Weise die Verfahrensabwicklung durchzuführen ist ("Wie"): "(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch über den betreffenden EA oder bei der betreffenden zuständigen Behörde abgewickelt werden können." Sicherzustellen ist der Weg der Fernkommunikation und der elektronische Weg. Daraus folgt für die praktische Umsetzung,- dass die Möglichkeit einer Antragstellung per Internet für den DL-Erbringer geschaffen werden muss und
- ein direkter „Informationsdurchgriff“ auf die zuständige Behörde abzubilden ist (vgl. Handbuch zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, S. 33).
- Erklärungen
- Benachrichtigungen
- Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
- Zuteilung einer Unternehmensregisternummer.
- Informationen
- Formularen
- Dokumenten
- Einreichung von Dokumenten
- Einreichung von Anträgen
- Entgegennahme von Entscheidungen
- Entgegennahme von Antworten

